Beantragung von Fördermitteln für den Wirtschaftswegebau

Antrag der CDU-Fraktion zur Beantragung von Fördermitteln für den Wirtschaftswegebau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grossmann,

die Wallfahrtsstadt Werl befindet sich im Geltungsbereich der Gebietskulisse "Ländlicher Raum 2017-2020" und könnte somit in den Genuss der Förderung zur Modernisierung von Wirtschaftswegen kommen.

Die CDU-Ratsfraktion beantragt zu prüfen, inwieweit das vorhandene Wirtschaftswegekonzept der Wallfahrtsstadt Werl nachzubessern ist, damit die Wallfahrtsstadt Werl am Förderprogramm "Ländlicher Raum 2014-2020" teilnehmen kann.

Falls das alte Wirtschaftswegekonzept nicht nachzubessern ist, regen wir an, zeitnah ein neues Konzept erstellen zu lassen, sofern dies vor der Antragsfrist der oben genannten Fördermaßnahmen fertiggestellt werden kann und dann von den 5,75 Millionen Euro Kassenmitteln noch genug Mittel für die Sanierung der Wege im Werler Gebiet übrig sind.

Die Ausgaben zur Nachbesserung bzw. für die Erstellung eines neuen Wirtschaftswegekonzepts (ca. 50.000 EUR) würden durch Fördergelder - in Höhe von bis zu 500.000 EUR je Maßnahme – mehr als kompensiert, wenn das Konzept zeitnah erstellt werden kann, da die Antragsfrist für diese Fördermaßnahme nach unserem Kenntnisstand zum 01.10.2019 ausläuft.
Die Aufwendungen für die Nachbesserung des vorhandenen Wirtschaftswegekonzepts oder ggf. zur Erstellung eines neuen Konzepts könnten aus der Rückstellung für Wirtschaftswege finanziert werden.

Für weitere Erörterungen und Zusammenarbeit stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Klaus Eifler
(CDU-Fraktionsvorsitzender)